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Immobilien- und Liegenschaftsrecht

Ob es sich um den Erwerb Ihrer ersten Immobilie handelt, ob Sie dies gewerblich machen, ob sie Käufer oder Verkäufer sind oder ob Sie andere Fragen im Zusammenhang mit Immobilien- bzw. Liegenschaftsrecht haben, bei mir erhalten Sie umfassende Beratung. Als Vortragende an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) im Bereich Sachenrecht, Grundbuch bzw. Immobilienrecht kann ich auf Ihre Fragen gezielt eingehen und eine effiziente Lösung anbieten.

Ich nehme mir gerne Zeit, mit Ihnen Ihr Vorhaben zu strukturieren, die erforderlichen Dokumente zu erstellen bzw. diese zu überarbeiten und die Transaktion gegebenenfalls letztendlich im Grundbuch durchzuführen. Im Zuge dessen Übernehme ich auch gerne notwendige Treuhandschaften.

Auch im Streitfall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und vertrete Sie vor Gericht.

 
Sofern Sie beabsichtigen, eine Liegenschaft zu erwerben, kontaktieren Sie mich idealerweise bereits bevor Sie ein verbindliches  Angebot abgeben, sodass ich Ihnen auch hierbei behilflich sein kann.
 

Erbrecht und Vorsorge

Vorsorge ist keine Frage des Alters - sondern klug:

Gerne berate ich Sie und Ihre Familie bei der Aufteilung von Vermögenswerten: 

  • Wer ist erbberechtigt und in welcher Höhe?

  • Was sind Pflichtteile und wem stehen sie zu?

  • Was ist eine Schenkungsanrechnung?

  • Wann ist  ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll?

  • Welche Möglichkeiten bestehen, das Vermögen aufzuteilen?

  • Wie geht man vor, wenn man Unternehmer ist bzw. Gesellschaftsanteile zu vererben sind?

  • etc.

 

Dies sind nur einige Fragen, die sich beim Thema Vermögensaufteilung zu Lebzeiten stellen. Aufgrund meiner Erfahrung im Bereich Erbrecht, die ich nicht nur als Rechtsanwältin, sondern auch im (väterlichen) Notariat gesammelt habe und nicht zuletzt durch meine Dissertation in diesem Bereich, kann ich Sie umfassend beraten.

Damit einhergehend unterstützte ich Sie gerne bei der Errichtung von Testamenten, Pflichtteilsverzichten, Schenkungsverträgen, etc.

Auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht unterstütze ich Sie gerne.

Sofern bereits ein Todesfall eingetreten ist, übernehme ich auch die Abhandlung auf schriftlichem Wege als Erbenmachthaberin. In diesem Fall kann ich das Verlassenschaftsverfahren direkt mit dem zuständigen Bezirksgericht führen. Dies ermöglicht eine individuelle, effiziente und zügigere Abwicklung im Sinne aller Erben. Voraussetzung ist hier jedoch, dass ein gemeinsames Verständnis aller Erben vorliegt und mir alle Erben Vollmacht erteilen.

Gerne vertrete ich Sie auch bei streitigen Erbrechtsverfahren vor Gericht.

Gesellschaftsrecht

Ich berate Sie gerne in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten: 

  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform.

  • Gründung der Gesellschaft.

  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen.

  • Kapitalmaßnahmen.

  • Aufnahme weiterer Gesellschafter (Joint-Venture).

  • Ausarbeitung bzw. Änderung von Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen.

  • Geschäftsführeränderungen.

  • Umgründungen (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung, etc) bzw. Änderung der Rechtsform.

  • Veräußerung bzw. Liquidation einer Gesellschaft.

  • etc.

Ebenso unterstütze ich Sie bei vertragsrechtlichen Fragen, die im gesellschaftsrechtlichen Kontext auftreten.

Gerne berate ich Sie auch im Gesellschafterstreit und Vertretung bei der Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche.

Neben meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin im Bereich Gesellschaftsrecht habe ich durch meine Tätigkeit in einem Unternehmen (Beteiligungsmanagement) die Belange eines Unternehmens bestens kennen gelernt. Dies ermöglicht es mir, Sie umfassend zu beraten und eine passende und effiziente Lösungsmöglichkeiten zu finden. 

Ehe- und Familienrecht

Wenn eine Ehe in die Brüche geht, stellt dies eine emotionale Herausforderung für alle Beteiligten dar. Hinzu kommt hier auch die rechtliche Komponente: die Scheidung. Ich berate und vertrete gerne in dieser schwierigen Zeit, unabhängig davon, ob sie sich mit Ihrem Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung einigen können oder ob ein streitiges Verfahren notwendig ist. Genauso erhalten Sie gerne Auskunft  im Zusammenhang mit der Aufteilung der Güter, Fragen zur Obsorge und Ihres Unterhalts bzw. des Unterhalts der Kinder.


Auch bei Trennungen von Lebensgemeinschaften berate ich gerne.

Wenn die rechtlichen Schwierigkeiten erstmal gelöst sind, kann oft wieder positiv in die Zukunft geschaut werden.

Vertragsrecht

Von Beratervertrag bis Vertraulichkeitsvereinbarung, von Darlehensvertrag bis Werkvertrag - Vertragsrecht ist vielfältig. Alle Verträge haben jedoch eines gemeinsam: nach Abschluss eines Vertrages ist es für Änderungen meist zu spät. 

Umso vorteilhafter ist es, sich bereits vor Abschluss eines Vertrages anwaltlich beraten zu lassen. Ich stehe Ihnen gerne für die Errichtung oder Überarbeitung von Verträgen aller Art zur Verfügung.

Weitere Leistungen

Ich berate Sie auch gerne in Zusammenhang mit anderen Anfragen zum allgemeinen Zivilrecht, Forderungsbetreibungen, datenschutzrechtlichen Fragen, etc.

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